Zum Beginn des Wintersemesters 2000/2001
wird an der Universität Stuttgart in der Fakultät Luft- und Raumfahrttechnik
ein Teilzeitstudiengang Luft- und Raumfahrttechnik eingerichtet.
Vor der Zulassung und während des Teilzeitstudiums sind Beratungsgespräche
obligatorisch.
Definition:
Umfragen und Erhebungen haben ergeben, daß Studierende ganzjährig
im Durchschnitt 50 Std./Woche mit Studium und Arbeit beschäftigt sind.
Bei einer Erwerbstätigkeit von bis 10. Std. ist es vertretbar, noch
von Vollstudium zu sprechen.
Ein Teilzeitstudium liegt vor, wenn von diesen 50 Std./Woche
weniger als 80 % für das Studium zur Verfügung stehen, also weniger
als 40 Std./Woche.
Gründe und Voraussetzungen
für ein Teilzeitstudium:
Es gilt die Zulassungs- und Immatrikulationsordnung
der Universität Stuttgart. Hier die wichtigsten Auszüge im Bezug
auf das Teilzeitstudium:
"...
Für ein Studium in Teilzeitform wird
zugelassen, wer
-
ein Kind im Alter von bis zu 5 Jahren pflegt und erzieht
-
ohne studierunfähig zu sein, wegen länger
andauernder Krankheit oder wegen länger andauernder oder ständiger
Behinderung nicht in der Lage ist, die Lehrveranstaltungen regelmäßig
zu besuchen oder die erwarteten Studienleistungen zu erbringen, oder
-
den Ehegatten oder einen in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades
Verschwägerten, der hilfsbedürftig im Sinne des Bundessozialhlfegesetzes
ist, pflegt oder versorgt.
Für ein Studium in Teilzeitform kann zugelassen
werden, wer
-
ein in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht,
sonst beruflich tätig ist oder einer Erwerbstätigkeit nachgeht
und
-
nachweist, daß er dadurch zeitlich nicht die Möglichkeit
hat, sich uneingeschränkt dem Studium zu widmen, insbesondere
die erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen. Der Nachweis ist in
der Regel erbracht, wenn die Tätigkeit mehr als 10 Arbeitsstunden
pro Woche beträgt.
Die Erwerbstätigkeit muß aus finanzielen
Gründen notwendig oder im Hinblick auf eine spätere
Berufstätigkeit, insbesondere zum Erwerb von Zusatzqualifikationen,
förderlich sein.
Der Wechsel von einem Vollzeitstudium in ein Studium in Teilzeitform
im
selben Studienfach wird als Studiengangswechsel gewertet. Beim Wechsel
von einem Teilzeitstudiengang in ein Studium in Vollzeit im selben Studienfach
wird die Hälfte der bisherigen Fachsemester der Regelstudienzeit im
Vollzeitstudium hinzugerechnet, höchstens jedoch 4 Semester.
Studierende, die in Teilzeitform studieren, haben als Mitglieder
der Unirversität Stuttgart denselben Status wie Vollzeitstudierende.
Die Höhe des Sozialbeitrages für das Studentenwerk bleibt unberührt.
Die Erhebung von Studiengebühren richtet sich nach den Bestimmungen
des Landeshochschulgebührengesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
Bei Studiengängen in Teilzeitform besteht kein Rechtsanspruch
auf Bereitstellung eines besoneren Studien- und Lehrangebotes durch die
Fakultäten. Die Universität wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten
eine persönliche Beratung und Betreuung der Teilzeitstudierenden anbieten.
..."
(Auszug aus der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung
der Universität Stuttgart)
Vor Beginn des Teilzeitstudiums ist ein Beratungsgespräch obligatorisch.
Zulassungsbeschränkung:
Zur Zeit besteht noch keine Zulassungsbeschränkung.
Vorteile
des Teilzeitstudiengangs Luft- und Raumfahrttechnik:
Die Vorteile eines Teilzeitstudiums sind:
-
Verlängerung der Regelstudienzeit auf 13 Semester.
-
Studiengebühren für Langzeitstudierende fallen, unabhängig
vom Zeitpunkt des Wechsels, erst nach dem 19. Semester an.
-
Studiengebühren für alle Langzeitstudierenden sind im Teilzeitstudium
nur halb so hoch (500 DM statt 1000 DM).
Nachteile ergeben sich nur für Bafög-Empfänger. Prüfungen
können auch jederzeit vor dem im Studienplan empfohlenen Termin abgelegt
werden, und ein vorzeitiger Abschluß des Studiums ist möglich.
Studienverlauf:
Der erste Studienabschnitt bis zum Vordiplom muß in Vollzeit
erbracht werden und unterscheidet sich nicht vom Vollzeitstudiengang Luft-und
Raumfahrttechnik (siehe hierzu die Studien- und Prüfungsordnung des
Vollzeiststudiums).
Daran schließt sich ein Fachpraktikum von 18 Wochen an.
Das Haupstudium wird in Teilzeit durchgeführt, hierdurch verlängert
sich die Regelstudienzeit um maximal 4 Semester.
Die Diplomarbeit wird am Ende des Studiums in der Regel in Vollzeit
erbracht.
Semesterwochenstunden des Teizeitstudiums während der Diplomprüfung
Erster Abschnitt des Hauptdiploms (Pflichtteil)
In diesem Abschnitt sind die Semesterwochenstunden während der
4 Vorlesungssemester des Pflichtteils des Teilzeitstudiums dargestellt
und zusammengefaßt. Der Pflichtteil umfaßt diejenigen Vorlesungen,
die von allen Studierenden belegt werden müssen und stellt sozusagen
die erste Vorlesungsphase des Hauptstudiums dar (Semester 5, 6, 7 und 8).
Einteilung der Semesterwochenstunden:
Abkürzungen:
SS
Sommersemester
WS
Wintersemester
V.
Vorlesung
Ü.
Übung
SA
Studienarbeit
DA
Diplomarbeit
VT
Vertiefungsfach
L- u. R. Luft- und Raumfahrttechnik
5. (SS) und 6. (WS)
Semester im Teilzeitstudium
| Fach |
Art u Dauer der Prüfung |
Beurteilung der Prüfung |
Gewicht an der Gesamtnote |
WS/SS |
Abschnitt des HS |
Wochenstunden
(aufgeschlüsselt) |
Wochenstunden |
| Statik und Dynamik |
S 4,0 h |
Note |
4 |
5. (SS)
6. (WS) |
1 |
1 V. + 1 Ü. (SS)
2 V. + 1 Ü. (SS)
1 V. (WS)
2 V. (WS)
1 V.+ 1Ü. (WS) |
5 (SS)
5 (WS) |
| Luftfahrttechnik |
S 2,0 h |
Note |
2 |
5. (SS) |
1 |
2 V. + 1 Ü. (SS) |
3 (SS) |
| Luftfahrtantriebe |
S 2,0 h |
Note |
2 |
5. (SS) |
1 |
3 V. (SS) |
3 (SS) |
| Datenverarbeitung |
S 2,0 h |
Note |
2 |
5. (SS) |
1 |
2 (SS) |
2 (SS) |
| Pflichtlabor |
B |
Note |
2 |
SS
WS |
1 |
1 (SS)
1 (WS) |
1 (SS)
1 (WS) |
| Flugmechanik und Regelungstechnik |
S 3,0 h |
Note |
3 |
WS |
1 |
1 V. + 1 Ü. (WS)
2 V. + 1 Ü. (WS) |
5 WS |
7. (SS) und 8. (WS) Semester im Teilzeitstudium
| Fach |
Art u Dauer der Prüfung |
Beurteilung der Prüfung |
Gewicht an der Gesamtnote |
WS/SS |
Abschnitt des HS |
Wochenstunden
(aufgeschlüsselt) |
Wochenstunden |
| Strömungslehre |
S 4,0 h |
Note |
4 |
7. (SS)
8. (WS) |
1 |
3 V. + 2 Ü. |
5 SS/WS |
| Thermodynamik |
S 4,0 h |
Note |
4 |
7. (SS)
8. (WS) |
1 |
2 V. +1 Ü. (SS)
2 (V.,Ü.) (SS)
2 + 1 (WS)
2 (WS) |
5 SS
5WS |
| Raumfahrtsysteme |
S 3,0 h |
Note |
3 |
7. (SS)
8. (WS) |
1 |
2 V. + 1 Ü. (SS)
2 V. + 1 Ü. (WS) |
3 SS
3 WS |
Pflichtteil, verteilt auf 4 Semester (Zusammenfassung
der Semesterstunden 5.-8. Semester im Teilzeitstudium)
| Semester |
Wochenstunden (Präsenz) |
| 5. (SS) |
14 |
| 6. (WS) |
11 |
| 7. (SS) |
13 |
| 8. (WS) |
13 |
Wählfächer insgesamt mindestens
8 SWS verteilt auf alle 8 Hauptdiplomsemester. Da allerdings im
Pflicht- und Vertiefungsbereich keine Prüfungen nach dem 7. Semester
vorgesehen sind, sind Wahlfachprüfungen nach dem 7. Semester empfehlenswert.
Zweiter Abschnitt des Hauptdiploms
(Teilzeitstudium)
In diesem Abschnitt sind die Semesterwochenstunden
während der 5 dem Pflichtteil folgenden Semester erläutert (Semester
9, 10, 11, 12 und 13).
Vertiefungsfächer I und II:
Die Vertiefungsfächer sind auf die Semester 9-12 mit je mindestens
10 Gesamtwochenstunden verteilt.
Es wird empfohlen die Vertiefung 1 in den
Semestern 9 und 10 zu belegen. Ferner sollen Teile der Vertiefung 2 in
diesem Zeitraum besucht werden.
Im 12. Semester soll der Großteil des
Vertiefungsfaches 2 belegt werden.
Schalltechnik, Flugnavigation und Avionik nach Belieben im 9. oder 11.
Semester.
Studienarbeit
Die Studienarbeit soll im 11. Semester durchgeführt
werden.
Diplomarbeit
Die Diplomarbeit muss in Vollzeit angefertigt
werden (6 Monate). In wirtschaftlichen Zwangslagen sollen die Möglichkeiten
der
Überbrückung der Diplomarbeit mittels Kredit individuell erörtert
werden.
Die Durchführung der Diplomarbeit
ist für das 13. Semester vorgesehen.
Vorschlag des Prüfungsplans während
der Diplomprüfung im Teilzeitstudium Luft- und Raumfahrttechnik
| Fach |
Art und Dauer der Prüfung |
Beurteilung der Prüfung |
Gewicht an der Gesamtnote |
Ablegen der Prüfung (Empfehlung) |
Prüfungsvoraussetzungen |
| Statik und Dynamik |
S 4,0 h |
Note |
4 |
Nach 6. Semester |
-
Diplomvorprüfung L-u. R oder als gleichwertig anerkannte
Prüfung bestanden
-
Immatrikulation
-
Fachpraktikum von 18 Wochen abgeleistet
-
Prüfungsanspruch im Fach L-u. R. nicht verloren
-
Nachweis eines Beratungsgespräch im vorigen Jahr
|
| Luftfahrttechnik |
S 2,0 h |
Note |
2 |
Nach 5. Semester |
| Luftfahrtantriebe |
S 2,0 h |
Note |
2 |
Nach 5. Semester |
| Datenverarbeitung |
S 2,0 h |
Note |
2 |
Nach 5. Semester |
| Pflichtlabor |
B |
Note |
2 |
Gesamtnote |
| Flugmechanik und Regelungstechnik |
S 3,0 h |
Note |
3 |
Nach 6. Semester |
| Strömungslehre |
S 4,0 h |
Note |
4 |
Nach 8. Semester |
| Thermodynamik |
S 4,0 h |
Note |
4 |
Nach 8. Semester |
| Raumfahrtsysteme |
S 3,0 h |
Note |
3 |
Nach 8. Semester |
| Fach |
Art u Dauer der Prüfung |
Beurteilung der Prüfung |
Gewicht an der Gesamtnote |
Ablegen der Prüfung (Empfehlung) |
Prüfungsvoraussetzungen |
| VT 1 |
|
Note |
4 |
Nach 10. Semester |
-
Diplomvorprüfung L-u. R oder als gleichwertig anerkannte
Prüfung bestanden
-
Immatrikulation
-
Fachpraktikum von 18 Wochen abgeleistet
-
Prüfungsanspruch im Fach L-u. R. nicht verloren
-
Abgabe des "Übersichtsplans für die Diplomprüfung" beim
Prüfungsamt. Die gewählte Fächerkombination muß in
diesem festgelegt sein.
-
Nachweis eines Beratungsgespräch im vorigen Jahr
|
| VT 2 |
|
Note |
4 |
Nach 12. Semester |
| Wahlfächer |
|
Note |
2 |
Empfehlung: Nach dem 7. Semester |
Studienarbeit
| Fach |
Art u Dauer der Prüfung |
Beurteilung der Prüfung |
Gewicht an der Gesamtnote |
Ablegen der Prüfung (Empfehlung) |
Prüfungsvoraussetzungen |
| Studienarbeit |
|
Note |
5 |
Nach 11. Semester |
-
Diplomvorprüfung L-u. R oder als gleichwertig anerkannte
Prüfung bestanden
-
Immatrikulation
-
Fachpraktikum von 18 Wochen abgeleistet
-
Prüfungsanspruch im Fach L-u. R. nicht verloren
-
Anzufertigen in VT1 oder VT2
-
Nachweis eines Beratungsgespräch im vorigen Jahr
|
Diplomarbeit
| Fach |
Art u Dauer der Prüfung |
Beurteilung der Prüfung |
Gewicht an der Gesamtnote |
Ablegen der Prüfung (Empfehlung) |
Prüfungsvoraussetzungen |
| Diplomarbeit |
|
Note |
10 |
Nach 13. Semester |
-
Diplomvorprüfung L-u. R oder als gleichwertig anerkannte
Prüfung bestanden
-
Immatrikulation
-
Fachpraktikum von 18 Wochen abgeleistet
-
Prüfungsanspruch im Fach L-u. R. nicht verloren
-
Anzufertigen im verbleibenden VT
-
Fertigstellung der SA (Mindestnote: ausreichend)
-
Erfolgreiche Teilnahme an allen Prüfungen u. studienbegleitenden Prüfungsleistungen
außer Wahlfächern
-
Nachweis eines Beratungsgespräch im vorigen Jahr
|
Beratung:
Dr.-Ing. Georg Herdrich
Tel.: 0711-685-62412
Fax: 0711-685-63596
e-mail: herdrich@irs.uni-stuttgart.de
Sprechstunde: Mi 10.30-12.00 sowie nach Vereinbarung
Pfaffenwaldring 31, Zi. 210
Stand: 18.09.2007