Institute of Space Systems
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Universität Stuttgart

Teilzeitstudiengang Luft- und Raumfahrttechnik

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Zum Beginn des Wintersemesters 2000/2001 wird an der Universität Stuttgart in der Fakultät Luft- und Raumfahrttechnik ein Teilzeitstudiengang Luft- und Raumfahrttechnik eingerichtet.
Vor der Zulassung und während des Teilzeitstudiums sind Beratungsgespräche obligatorisch.




Definition:
Umfragen und Erhebungen haben ergeben, daß Studierende ganzjährig im Durchschnitt 50 Std./Woche mit Studium und Arbeit beschäftigt sind. Bei einer Erwerbstätigkeit von bis 10. Std. ist es vertretbar, noch von Vollstudium zu sprechen.

Ein Teilzeitstudium liegt vor, wenn von diesen 50 Std./Woche weniger als 80 % für das Studium zur Verfügung stehen, also weniger als 40 Std./Woche.


Gründe und Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium:
Es gilt die Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Stuttgart. Hier die wichtigsten Auszüge im Bezug auf das Teilzeitstudium:

"...
Für ein Studium in Teilzeitform wird zugelassen, wer

  1. ein Kind im Alter von bis zu 5 Jahren pflegt und erzieht
  2. ohne studierunfähig zu sein, wegen länger andauernder Krankheit oder wegen länger andauernder oder  ständiger Behinderung nicht in der Lage ist, die Lehrveranstaltungen regelmäßig zu besuchen oder die  erwarteten Studienleistungen zu erbringen, oder
  3. den Ehegatten oder einen in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten, der  hilfsbedürftig im Sinne des Bundessozialhlfegesetzes ist, pflegt oder versorgt.
Für ein Studium in Teilzeitform kann zugelassen werden, wer
  1. ein in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht, sonst beruflich tätig ist oder einer  Erwerbstätigkeit nachgeht und
  2. nachweist, daß er dadurch zeitlich nicht die Möglichkeit hat, sich uneingeschränkt dem Studium zu  widmen, insbesondere die erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen. Der Nachweis ist in der Regel  erbracht, wenn die Tätigkeit mehr als 10 Arbeitsstunden pro Woche beträgt.
Die Erwerbstätigkeit muß aus finanzielen Gründen notwendig oder im Hinblick auf eine  spätere  Berufstätigkeit, insbesondere zum Erwerb von Zusatzqualifikationen, förderlich sein.

Der Wechsel von einem Vollzeitstudium in ein Studium in Teilzeitform im selben Studienfach wird als Studiengangswechsel gewertet. Beim Wechsel von einem Teilzeitstudiengang in ein Studium in Vollzeit im selben Studienfach wird die Hälfte der bisherigen Fachsemester der Regelstudienzeit im Vollzeitstudium hinzugerechnet, höchstens jedoch 4 Semester.

Studierende, die in Teilzeitform studieren, haben als Mitglieder der Unirversität Stuttgart denselben Status wie Vollzeitstudierende. Die Höhe des Sozialbeitrages für das Studentenwerk bleibt unberührt. Die Erhebung von Studiengebühren richtet sich nach den Bestimmungen des Landeshochschulgebührengesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

Bei Studiengängen in Teilzeitform besteht kein Rechtsanspruch auf Bereitstellung eines besoneren Studien- und Lehrangebotes durch die Fakultäten. Die Universität wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine persönliche Beratung und Betreuung der Teilzeitstudierenden anbieten.
..."
(Auszug aus der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Stuttgart)

Vor Beginn des Teilzeitstudiums ist ein Beratungsgespräch obligatorisch.


Zulassungsbeschränkung:
Zur Zeit besteht noch keine Zulassungsbeschränkung.


Vorteile des Teilzeitstudiengangs Luft- und Raumfahrttechnik:
Die Vorteile eines Teilzeitstudiums sind:

  • Verlängerung der Regelstudienzeit auf 13 Semester. 
  • Studiengebühren für Langzeitstudierende fallen, unabhängig vom Zeitpunkt des Wechsels, erst  nach dem 19. Semester an. 
  • Studiengebühren für alle Langzeitstudierenden sind im Teilzeitstudium nur halb so hoch (500 DM statt 1000 DM).
Nachteile ergeben sich nur für Bafög-Empfänger. Prüfungen können auch jederzeit vor dem im Studienplan empfohlenen Termin abgelegt werden, und ein vorzeitiger Abschluß des Studiums ist möglich.


Studienverlauf:
Der erste Studienabschnitt bis zum Vordiplom muß in Vollzeit erbracht werden und unterscheidet sich nicht vom Vollzeitstudiengang Luft-und Raumfahrttechnik (siehe hierzu die Studien- und Prüfungsordnung des Vollzeiststudiums). Daran schließt sich ein Fachpraktikum von 18 Wochen an.

Das Haupstudium wird in Teilzeit durchgeführt, hierdurch verlängert sich die Regelstudienzeit um maximal 4 Semester.

Die Diplomarbeit wird am Ende des Studiums in der Regel in Vollzeit erbracht.
 
 
 

Semesterwochenstunden des Teizeitstudiums während der Diplomprüfung

Erster Abschnitt des Hauptdiploms (Pflichtteil)

In diesem Abschnitt sind die Semesterwochenstunden während der 4 Vorlesungssemester des Pflichtteils des Teilzeitstudiums dargestellt und zusammengefaßt. Der Pflichtteil umfaßt diejenigen Vorlesungen, die von allen Studierenden belegt werden müssen und stellt sozusagen die erste Vorlesungsphase des Hauptstudiums dar (Semester 5, 6, 7 und 8).

Einteilung der Semesterwochenstunden:

Abkürzungen:
SS               Sommersemester
WS             Wintersemester
V.               Vorlesung
Ü.               Übung
SA              Studienarbeit
DA             Diplomarbeit
VT              Vertiefungsfach
L- u. R.      Luft- und Raumfahrttechnik 

5. (SS) und 6. (WS) Semester im Teilzeitstudium
 
Fach Art u Dauer der Prüfung Beurteilung der Prüfung Gewicht an der Gesamtnote WS/SS Abschnitt des HS Wochenstunden
(aufgeschlüsselt)
Wochenstunden
Statik und Dynamik S 4,0 h Note 4 5. (SS) 

6. (WS)

1 1 V. + 1 Ü. (SS) 
2 V. + 1 Ü. (SS) 

1 V.  (WS) 

2 V. (WS) 
 

1 V.+ 1Ü. (WS)

5 (SS) 
 

5 (WS)

Luftfahrttechnik S 2,0 h Note 2 5. (SS) 1 2 V. + 1 Ü. (SS) 3 (SS)
Luftfahrtantriebe S 2,0 h Note 2 5. (SS) 1 3 V. (SS) 3 (SS)
Datenverarbeitung S 2,0 h Note 2 5. (SS) 1 2 (SS) 2 (SS)
Pflichtlabor B Note 2 SS 
WS
1 1 (SS) 
1 (WS)
1 (SS) 
1 (WS)
Flugmechanik und Regelungstechnik S 3,0 h Note 3 WS 1 1 V. + 1 Ü. (WS) 
2 V. + 1 Ü. (WS)
5 WS

7. (SS) und 8. (WS) Semester im Teilzeitstudium
 
Fach Art u Dauer der Prüfung Beurteilung der Prüfung Gewicht an der Gesamtnote WS/SS Abschnitt des HS Wochenstunden

(aufgeschlüsselt)

Wochenstunden
Strömungslehre S 4,0 h Note 4 7. (SS) 
8. (WS)
1 3 V. + 2 Ü. 5 SS/WS
Thermodynamik S 4,0 h Note 4 7. (SS) 
8. (WS)
1 2 V. +1 Ü. (SS) 
2 (V.,Ü.) (SS) 

2 + 1 (WS) 
2 (WS)

5 SS 
 

5WS

Raumfahrtsysteme S 3,0 h Note 3 7. (SS) 
8. (WS)
1 2 V. + 1 Ü. (SS) 

2 V. + 1 Ü. (WS)

3 SS 

3 WS

Pflichtteil, verteilt auf 4 Semester (Zusammenfassung der Semesterstunden 5.-8. Semester im Teilzeitstudium)
 
Semester Wochenstunden (Präsenz)
5. (SS) 14
6. (WS) 11
7. (SS) 13
8. (WS) 13

Wählfächer insgesamt mindestens 8 SWS verteilt auf alle 8 Hauptdiplomsemester. Da allerdings im Pflicht- und Vertiefungsbereich keine Prüfungen nach dem 7. Semester vorgesehen sind, sind Wahlfachprüfungen nach dem 7. Semester empfehlenswert.
 
 

Zweiter Abschnitt des Hauptdiploms (Teilzeitstudium)

In diesem Abschnitt sind die Semesterwochenstunden während der 5 dem Pflichtteil folgenden Semester erläutert (Semester 9, 10, 11, 12 und 13).

Vertiefungsfächer I und II:

Die Vertiefungsfächer sind auf die Semester 9-12 mit je mindestens 10 Gesamtwochenstunden verteilt. 

Es wird empfohlen die Vertiefung 1 in den Semestern 9 und 10 zu belegen. Ferner sollen Teile der Vertiefung 2 in diesem Zeitraum besucht werden. 

Im 12. Semester soll der Großteil des Vertiefungsfaches 2 belegt werden.

Schalltechnik, Flugnavigation und Avionik nach Belieben im 9. oder 11. Semester. 

Studienarbeit

Die Studienarbeit soll im 11. Semester durchgeführt werden. 

Diplomarbeit

Die Diplomarbeit muss in Vollzeit angefertigt werden (6 Monate). In wirtschaftlichen Zwangslagen sollen die Möglichkeiten der Überbrückung der Diplomarbeit mittels Kredit individuell erörtert werden. 

Die Durchführung der  Diplomarbeit ist für das 13. Semester vorgesehen.
 
 

Vorschlag des Prüfungsplans während der Diplomprüfung im Teilzeitstudium Luft- und Raumfahrttechnik
 
Fach Art und Dauer der Prüfung Beurteilung der Prüfung Gewicht an der Gesamtnote Ablegen der Prüfung (Empfehlung) Prüfungsvoraussetzungen
Statik und Dynamik S 4,0 h Note 4 Nach 6. Semester
  1. Diplomvorprüfung L-u. R oder als gleichwertig anerkannte Prüfung bestanden
  2. Immatrikulation
  3. Fachpraktikum von 18 Wochen abgeleistet
  4. Prüfungsanspruch im Fach L-u. R. nicht verloren
  5. Nachweis eines Beratungsgespräch im vorigen Jahr
Luftfahrttechnik S 2,0 h Note 2 Nach 5. Semester
Luftfahrtantriebe S 2,0 h Note 2 Nach 5. Semester
Datenverarbeitung S 2,0 h Note 2 Nach 5. Semester
Pflichtlabor B Note 2 Gesamtnote
Flugmechanik und Regelungstechnik S 3,0 h Note 3 Nach 6. Semester
Strömungslehre S 4,0 h Note 4 Nach 8. Semester
Thermodynamik S 4,0 h Note 4 Nach 8. Semester
Raumfahrtsysteme S 3,0 h Note 3 Nach 8. Semester
 
Fach Art u Dauer der Prüfung Beurteilung der Prüfung Gewicht an der Gesamtnote Ablegen der Prüfung (Empfehlung) Prüfungsvoraussetzungen
VT 1   Note 4 Nach 10. Semester
  1. Diplomvorprüfung L-u. R oder als gleichwertig anerkannte Prüfung bestanden
  2. Immatrikulation
  3. Fachpraktikum von 18 Wochen abgeleistet
  4. Prüfungsanspruch im Fach L-u. R. nicht verloren
  5. Abgabe des "Übersichtsplans für die Diplomprüfung" beim Prüfungsamt. Die gewählte Fächerkombination muß in diesem festgelegt sein. 
  6. Nachweis eines Beratungsgespräch im vorigen Jahr
VT 2   Note 4 Nach 12. Semester
Wahlfächer   Note 2 Empfehlung: Nach dem 7. Semester

Studienarbeit
 
Fach Art u Dauer der Prüfung Beurteilung der Prüfung Gewicht an der Gesamtnote Ablegen der Prüfung (Empfehlung) Prüfungsvoraussetzungen
Studienarbeit   Note 5 Nach 11. Semester
  1. Diplomvorprüfung L-u. R oder als gleichwertig anerkannte Prüfung bestanden
  2. Immatrikulation
  3. Fachpraktikum von 18 Wochen abgeleistet
  4. Prüfungsanspruch im Fach L-u. R. nicht verloren
  5. Anzufertigen in VT1 oder VT2
  6. Nachweis eines Beratungsgespräch im vorigen Jahr

Diplomarbeit
 
Fach Art u Dauer der Prüfung Beurteilung der Prüfung Gewicht an der Gesamtnote Ablegen der Prüfung (Empfehlung) Prüfungsvoraussetzungen
Diplomarbeit   Note 10 Nach 13. Semester
  1. Diplomvorprüfung L-u. R oder als gleichwertig anerkannte Prüfung bestanden
  2. Immatrikulation
  3. Fachpraktikum von 18 Wochen abgeleistet
  4. Prüfungsanspruch im Fach L-u. R. nicht verloren
  5. Anzufertigen im verbleibenden VT 
  6. Fertigstellung der SA (Mindestnote: ausreichend) 
  7. Erfolgreiche Teilnahme an allen Prüfungen u. studienbegleitenden Prüfungsleistungen außer Wahlfächern 
  8. Nachweis eines Beratungsgespräch im vorigen Jahr


Beratung:

Dr.-Ing. Georg Herdrich
Tel.: 0711-685-62412
Fax: 0711-685-63596
e-mail: herdrich@irs.uni-stuttgart.de
Sprechstunde:   Mi 10.30-12.00 sowie nach Vereinbarung
Pfaffenwaldring 31, Zi. 210

Stand: 18.09.2007