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Universität Stuttgart

Hinweise zu Studien- und Diplomarbeiten

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Hinweise zur Durchführung von Studien- und Diplomarbeiten

1. Antrag und Bearbeitung

Der Antrag auf Ausgabe des Themas einer Studien- oder Diplomarbeit ist von den Studierenden beim Prüfungsamt der Universität zu stellen, das die Zulassungsvoraussetzungen prüft. Der Prüfer, der das Studienthema vergibt, macht sowohl den Tag der Ausgabe als auch das Abgabedatum des Abschlußberichts aktenkundig.
Raumfahrt-relevante Themen, die schwerpunktmäßig mit den Fachrichtungen anderer Vertiefungsfächer (VF) bzw. anderer Institute der Fakultät 6 korrespondieren, sollten dort als VF beantragt und durchgeführt werden.
Das Institut für Raumfahrtsysteme unterstützt grundsätzlich die externe Anfertigung studentischer Arbeiten z.B. an einer ausländischen Hochschule im Rahmen eines Austauschprogramms oder in der Industrie, akzeptiert entsprechend Fakultätsabsprachen allerdings nur die Durchführung einer auswärtigen Studie.
Einem entsprechenden Antrag kann nur dann stattgegeben werden, wenn vom IRS-Prüfer mit der externen Institution eine gemeinsame Studie vereinbart wurde oder das extern vorgeschlagene Thema eine hohe Relevanz im Sinne der VF-Richtung aufweist bzw. innerhalb des IRS auf dem entsprechenden Gebiet aktuell nicht gearbeitet wird. Dies setzt ferner voraus, daß die entsprechenden Hochschulen bzw. Industrieabteilungen und deren Betreuer dem IRS bekannt sind. Bei ausländischen Hochschulen und Laboratorien kommt es auch auf die Reziprozität des Austausches von Studierenden und Fachinformationen an. Bevor die Zustimmung zur externen Durchführung gegeben werden kann, müssen zusätzlich zum Thema die zur Bearbeitung der Studien- bzw. Diplomarbeit vorhandenen Voraussetzungen, die geplante Vorgehensweise und die verwendeten Methoden, das Ziel der Studie sowie ein Arbeits- und Zeitplan dargelegt werden.
Die Bearbeitungsdauer einer Studien- oder Diplomarbeit beträgt sechs Monate. Hierbei ist das auf der Aufgabenstellung vermerkte Ausgabedatum maßgebend, nicht der Termin der Anmeldung beim Prüfungsamt. Die Bearbeitungszeit kann in begründeten Ausnahmefällen vom Prüfungsausschuß der Fakultät auf schriftlichen Antrag des Kandidaten unterbrochen oder um höchstens drei Monate verlängert werden.
Bei der Berichtsabgabe hat der Kandidat schriftlich zu versichern, daß er seine Arbeit - abgesehen von der Mitwirkung des / der namentlich genannten Betreuer - selbständig durchgeführt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.

2. Durchführung der Arbeit

Während der Bearbeitungszeit finden regelmäßige Besprechungen mit dem Betreuer (alle 2 bis 4 Wochen) zum Stand der Arbeit und zur weiteren Vorgehensweise statt. Die Aufgabenstellung bietet im allg. genügend Freiraum für Eigeninitiativen des Studenten, so daß je nach Arbeitsfortschritt und Kenntnisstand sowie Präferenzen die Schwerpunktsetzungen angepaßt werden können.
Vor Anfertigung des Studienberichtes wird in einer Schlußbesprechung das vorgelegte Berichtskonzept diskutiert und abgestimmt.

Anmerkung: Hier wird zwischen Prüfer und Betreuer unterschieden. Berechtigter Einwand des Dekans: die Prüfungsordnung kennt nur den Prüfer, nicht den Betreuer!

2.1 Arbeitsplanung

Lernziel einer Studien- bzw. Diplomarbeit ist es u.a., die Aufgabenstellung in einer geplanten und systematischen Vorgehensweise auf einen feststehenden Abschlußtermin hin zu bearbeiten, wie es für jede (industrielle) Projektarbeit typisch ist. Von jedem Studierenden wird daher erwartet, daß er seine Studie projektmäßig plant. Hierfür sind folgende Arbeitsschritte notwendig:

  • Analyse der Aufgabenstellung: Was ist der Kern der Aufgabe? Welche wesentlichen Leistungen werden verlangt? Wo liegen die spezifischen Schwierigkeiten (Theorie / Mathematik, Informatik, Methodik, usw.)? Was sind evtl. kritische Punkte (z.B. Verfügbarkeit von Literatur, Patenten, Hard- oder Software, Abhängigkeit von Zwischenergebnissen etc.)?
  • Aufgabengliederung: In welche Teilschritte läßt sich die Aufgabe unterteilen (Einarbeitung, Literaturrecherche, Modellbildung, Programmierung, Implementierung, Erprobung, Simulationen, Versuchsaufbau und -durchführung, Dokumentation, usw.)?
  • Zeitplan: Welcher Zeitaufwand muß für einzelne Teilaufgaben veranschlagt werden? Im Zweifelsfall soll die Breite der Studie zugunsten der Bearbeitungstiefe eingeschränkt werden. Wann müssen Teilergebnisse spätestens vorliegen, um das Gesamtziel zu erreichen? Welche Randbedingungen (wie z.B. Prüfungstermine) sind zu beachten, die gegebenenfalls eine Unterbrechung der Arbeit erfordern? In solchen Fällen rechtzeitig Antrag an den Prüfungsausschuß der Fakultät stellen!
  • Gruppenaspekte: Gibt es am Institut parallele Studien zum Themenkomplex? Werden von dort Ergebnisse / Modelle / Programme benötigt (und umgekehrt)? Abstimmung der Bearbeitung von Teilaufgaben mit anderen Studien- bzw. Diplomarbeitern!

Es wird empfohlen, diese Überlegungen schriftlich durchzuführen. Naturgemäß muß die Planung regelmäßig verifiziert und überarbeitet werden. Die Teile Aufgabengliederung und Zeitplanung können sehr einfach mit dem Programm MS-Project oder entsprechender Freeware erledigt werden, welche Projektpläne erstellt. Das Ergebnis dieser Studienplanung soll spätestens zwei Wochen nach Arbeitsaufnahme mit dem Betreuer besprochen werden. Die Verfolgung des Arbeitsplans dient der Selbstkontrolle und soll frühzeitig Probleme erkennen lassen sowie Korrekturmaßnahmen ermöglichen. Auf jeden Fall sollte das 'Darauflos-Arbeiten' vermieden werden, da dann inhaltliche Kohärenz und termingemäßes Arbeiten dem Zufall unterliegen.

2.2 Berichtserstellung

Erfahrungsgemäß wird gegen Ende der Arbeit die Zeit knapp und es zeigt sich spätestens hier, inwieweit die Zeitplanung bei Arbeitsbeginn realistisch war. Folgende Aspekte sind deshalb zu beachten:

  • Für die Berichtserstellung muß genügend Zeit eingeplant werden (Richtwert: 4 Wochen). Es wird empfohlen, schon frühzeitig eine Berichtsgliederung zu überlegen und laufende Arbeitsergebnisse (Abbildungen, Tabellen) in einer für die spätere Berichtseinbindung geeigneten Form bereitzustellen.
  • Die Vorgehensweise muß begründet werden und Studienergebnisse müssen nachvollziehbar sein. Daher ist eine sorgfältige Dokumentation ausgewählter Ergebnisse wichtiger als die Mitteilung von Zwischenresultaten oder einer Vielzahl unzureichend erklärter Untersuchungsergebnisse.
  • Vor Anfertigung der Endversion ist der Arbeitsberichts dem Betreuer zur Durchsicht und Korrektur vorzulegen. Die Endfassung einer Studienarbeit sollte spätestens zwei Wochen vor dem Termin des Seminarvortrags beim Betreuer abgegeben werden.

3. Studienbericht

3.1 Allgemeine Hinweise

Es müssen drei gebundene Arbeitsberichte (je ein Exemplar für Prof. Röser, den Betreuer und die IRS-Bibliothek) sowie eine elektronische Ausgabe als PDF auf CD abgegeben werden. Für die Berichte sind Deckblätter des IRS und farbige Bandrücken (gelb für Studienarbeiten, rot für Diplomarbeiten) zu verwenden. Die Studienberichte müssen ein Titelblatt mit Thema, Art der Arbeit (Studien- oder Diplomarbeit, Bachelor- oder Masterarbeit), IRS-Berichtsnummer und Name des Verfassers innerhalb des Deckblatt-Fensterrahmens sowie dem Erstellungsdatum enthalten (s. Muster).
Ebenso muß das vom Prüfer unterschriebene Aufgabenblatt mit Ausgabe- und Abgabedatum beigefügt werden.Die Schreibweisen, Symbole und Einheiten sollen dem deutschen bzw. internationalen Standard entsprechen.Die Vermengung deutscher und englischer Begriffe (ausgenommen Eigennamen) ist zu vermeiden. Desgleichen ist die Verwendung von Programm-Variablennamen in physikalisch-technischen Formelangaben und in graphischen Darstellungen des Berichts unzulässig.

3.2 Berichtsumfang

Der Arbeitsbericht einer Studienarbeit soll 40, der einer Diplomarbeit 60 Seiten nicht überschreiten. Ergänzende Abhandlungen und Abbildungen sind gegebenenfalls in einem separaten Anhang aufzuführen. Übersichtslisten von Abbildungen bzw. Tabellen sind überflüssig und bekannte Sachverhalte aus Vorlesungsmanuskripten und Lehrbüchern sollten nur kurz zitiert werden.

3.3 Berichtsgliederung

Übersicht: Schlagwortartige Kurzfassung des behandelten Themas, der Bearbeitungs- bzw Darstellungsart sowie der wichtigsten Ergebnisse von ca. einer halben Seite Länge.

Inhaltsverzeichnis:  ein bis zwei Seiten lang, Seitenangaben werden erwartet.

Bezeichnungen:  Zusammenstellung der wichtigsten verwendeten Formelzeichen mit Maßeinheiten, Indizes und Abkürzungen auf einer bis höchsten zwei Seiten.

Einleitung:  Hier soll aufgeführt werden, weshalb die gegebene Aufgabenstellung (Bezug, Hintergrund, Rahmen, ausgewertete Literaturrecherche) auf dem gewählten Weg (Methodik, Programme, Referenz) bearbeitet wurde. Ebenso wird eine Kapitelübersicht mit Kurzbemerkungen erwartet.

Theoretische Abhandlung:  Sie beinhaltet die Grundannahmen, Vereinfachungen, Vorgehensweisen und Begründungen. Formeln, Abbildungen und Tabellen müssen fortlaufend oder kapitelweise durchnummeriert werden. Formelzeichen werden beim ersten Auftreten erläutert, graphische Darstellungen und tabellarische Angaben jeweils diskutiert.

Numerische / experimentelle Abhandlung:   Die Vorgehensweisen (verwendete Rechenprogramme, Programmerweiterungen, Versuchsaufbau bzw. -durchführung), Programm-Eingabedaten bzw. Versuchsbedingungen müssen eindeutig beschrieben werden, damit die Verifizierbarkeit der Ergebnisse gewährleistet ist. Neben der Darstellung und kritischen Wertung der Resultate sowie eventuell beobachteter Probleme (Vergleich mit Ergebnissen der Literatur) ist im Berichtstext auf die wichtigsten / typischen Rechenlisten bzw. Versuchsprotokolle hinzuweisen, die ggf. in einem getrennten Listenordner abzugeben sind. Die Studienergebnisse sollen Abschätzungen zu Sensitivitäten bzw. Fehlern einschließen.

Falls die Aufgabenstellung die Neuerstellung oder wesentliche Erweiterung von Rechenprogrammen oder Versuchsanlagen beinhaltet, sollen diese Arbeiten entsprechend den nachfolgenden Hinweisen des Abschnitts 3.4 dokumentiert werden.

Zusammenfassung:  Auf ca. 1 bis 2 Seiten sollen nochmals Problemstellung, Vorgehensweise sowie die wesentlichsten Ergebnisse und Schlußfolgerungen der Studie wiederholt und eventuell Verbesserungsvorschläge und weiterführende Empfehlungen dargelegt werden.

Literatur:  Sie soll wegen des Bezugs im vorhergehenden Text fortlaufend durchnumeriert und in Listenform so vollständig angegeben werden, daß die zitierte Literatur für Außenstehende über Recherchen auffindbar ist. Erscheinungsort und -jahr nicht vergessen!

Anhang:  Hier können ergänzende Abhandlungen, Abbildungen, Ein- und Ausgabebeispiele von Programmen oder Darstellungen des Versuchsaufbaus bzw. exemplarische Meßprotokolle aufgeführt werden. Es ist auch sinnvoll die gewonnenen Daten, den erstellten Quellcode oder andere elektronische Inhalte auf einer CD oder DVD zu sichern und der Arbeit beizulegen.

3.4 Hinweise zur Programmdokumentation

Bei Studien- oder Diplomarbeiten, die konstruktive Entwurfsarbeiten oder die Neuerstellung bzw. wesentliche Erweiterung von Rechenprogrammen oder Versuchsanlagen betreffen, wird eine übersichtliche Dokumentation (gegebenenfalls in einem getrennten Berichtsteil) erwartet. Damit soll die Transparenz des Entwurfsprozesses, des Programmablaufs bzw. der Versuchsdurchführung erhöht sowie der Gefahr von Fehlerquellen begegnet und insbesondere die Einarbeitung für Folgestudien erleichtert werden. Alle elektronischen Daten sollten bei der Abgabe der Arbeit gesichert werden.
Die nachstehend aufgeführten Aspekte einer Programmdokumentation sind sinngemäß auf konstruktive und experimentelle Arbeiten zu übertragen:

  • Umfang der Programmbeschreibung
    Alle zur Programmausfüuhrung benötigten Haupt- und Unterprogramme sowie eventuell verwendete Grafikprogramme sind anzugeben und in ihrer Funktionalität zu beschreiben.

  • Erfahrungsbericht
    Es werden Hinweise zu erzielten Verbesserungen wie z.B. Reduzierung des Rechenaufwandes, höhere Genauigkeit, Konvergenzbeschleunigung etc. und sonstige Beobachtungen zu Anwendungsproblemen oder Einschränkungen erwünscht.

  • Flußdiagramm, Struktogramm, Ablaufplan, etc.
    Zweckmäßige Darstellung, die eine schnelle Orientierung im Programm ermöglicht.

  • Ein- und Ausgabedateien
    Ein- und Ausgabefiles, die zum Einsatz der verwendeten Programme benötigt werden, müssen in Struktur und Inhalt beschrieben werden. Für ein Fallbeispiel sollten Ausdrucke dieser Dateien beigefügt werden.

  • Quelltext
    Die Endversion der Programme ist bei Arbeitsabschluß dem Betreuer auf CD/DVD zu übergeben.
    (Bemerkung: bei externen Studienarbeiten mit Verwendung von Fremdprogrammen ist dies im allg. nicht möglich). Die Dateinamen und die Verzeichnisstruktur sind in der Programmdokumentation anzugeben.

  • Nomenklatur
    Es soll eine Auflistung der wichtigsten Variablennamen mit den verwendeten Einheiten vorgelegt werden. Dies kann auch in Form von Kommentaren im Quelltext erfolgen.

4. Studentische Vorträge

Der Seminarvortrag zur Studienarbeit ist Pflicht. Bei Diplomarbeiten wird ebenfalls ein Seminarvortrag erwartet. Vom Vortragenden wird neben einer kurzen Begründung der durchgeführten Arbeit, eine Übersicht der Problemstellung, Methodik und Annahmen sowie der wichtigsten Ergebnisse mit dem Ziel erwartet, das Interesse Außenstehender an der Arbeit zu wecken.
Die Dauer der Vorträge ist auf 20 Minuten begrenzt mit anschließender Diskussion. Der Vortrag sollte daher erfahrungsgemäß nicht mehr als ca. 15 Folien enthalten. Bei Zeitüberschreitungen wird der Vortrag nach 30 Minuten abgebrochen. Ausnahmen hiervon sind in Sonderfällen nur nach vorheriger Ankündigung im Aushang zulässig. Daher ist eine Beschränkung auf ausgewählte Studienaspekte unumgänglich und der Versuch einer Erläuterung aller angestellten Untersuchungen unangebracht. Es wird empfohlen, die Gliederung und eventuell die Vortragsfolien vorab mit dem Betreuer durchzusprechen.

Tischvorlagen sind überflüssig!

Es ist zu beachten, daß hier nicht die Qualität der Studie beurteilt wird. Die Vortragsbewertung betrifft vielmehr die Vortragsgliederung, die graphische Aufarbeitung und die Übersichtlichkeit der Darstellungen, die Verständlichkeit, die rhetorischen Fähigkeiten und das Argumentationsverhalten während der anschließenden Diskussion.

5. Bewertung von Studien- bzw. Diplomarbeiten

Die Bewertung studentischer Arbeiten erfolgt am IRS entsprechend dem Kriterienkatalog der Anlage 1. Bei externen Arbeiten wird vom auswärtigen Betreuer ein Vorschlag zur Beurteilung nach diesen Vorgaben erwartet. Sehr gute Beurteilungen sind bei Verzicht auf Allgemeinfloskeln zu begründen (ca. 1 Seite), d.h. es sollte ggf. der hohe Schwierigkeitsgrad der Arbeit, besondere Beiträge oder wichtige Erkenntnisse sowie das überdurchschnittliche Engagement des Studenten explizit angesprochen werden.

In Anlage 1 ist unter 'Studien-' bzw. 'Diplomarbeit' die zugehörige IRS-Berichtsnummer einzutragen.

6. Sonstige Bemerkungen:

Für Studien- und Diplomarbeiten ist eine Bezahlung grundsätzlich nicht statthaft. Studentische wissenschaftliche Hilfskräfte sind weisungsgebundene Mitarbeiter des Instituts für Raumfahrtsysteme und werden ausschließlich für Arbeiten für das Institut bezahlt.

Belehrung über Bestimmungen