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Hinweise zur Durchführung von Studien- und Diplomarbeiten
1. Antrag und Bearbeitung
Der Antrag auf Ausgabe des Themas einer Studien- oder Diplomarbeit ist von
den Studierenden beim Prüfungsamt der Universität zu stellen, das
die Zulassungsvoraussetzungen prüft. Der Prüfer, der das Studienthema
vergibt, macht sowohl den Tag der Ausgabe als auch das Abgabedatum des
Abschlußberichts aktenkundig.
Raumfahrt-relevante Themen,
die schwerpunktmäßig mit den Fachrichtungen anderer
Vertiefungsfächer (VF) bzw. anderer Institute der Fakultät 6
korrespondieren, sollten dort als VF beantragt und durchgeführt werden.
Das Institut für Raumfahrtsysteme unterstützt grundsätzlich
die externe Anfertigung studentischer Arbeiten z.B. an einer ausländischen
Hochschule im Rahmen eines Austauschprogramms oder in der Industrie, akzeptiert
entsprechend Fakultätsabsprachen allerdings nur die Durchführung
einer auswärtigen Studie.
Einem entsprechenden Antrag kann nur dann stattgegeben werden, wenn vom
IRS-Prüfer mit der externen Institution eine gemeinsame Studie vereinbart
wurde oder das extern vorgeschlagene Thema eine hohe Relevanz im Sinne der
VF-Richtung aufweist bzw. innerhalb des IRS auf dem entsprechenden Gebiet
aktuell nicht gearbeitet wird. Dies setzt ferner voraus, daß die
entsprechenden Hochschulen bzw. Industrieabteilungen und deren Betreuer dem
IRS bekannt sind. Bei ausländischen Hochschulen und Laboratorien kommt
es auch auf die Reziprozität des Austausches von Studierenden und
Fachinformationen an. Bevor die Zustimmung zur externen Durchführung
gegeben werden kann, müssen zusätzlich zum Thema die zur Bearbeitung
der Studien- bzw. Diplomarbeit vorhandenen Voraussetzungen, die geplante
Vorgehensweise und die verwendeten Methoden, das Ziel der Studie sowie ein
Arbeits- und Zeitplan dargelegt werden.
Die Bearbeitungsdauer einer Studien- oder Diplomarbeit beträgt sechs
Monate. Hierbei ist das auf der Aufgabenstellung vermerkte Ausgabedatum
maßgebend, nicht der Termin der Anmeldung beim Prüfungsamt. Die
Bearbeitungszeit kann in begründeten Ausnahmefällen vom
Prüfungsausschuß der Fakultät auf schriftlichen Antrag des
Kandidaten unterbrochen oder um höchstens drei Monate verlängert
werden.
Bei der Berichtsabgabe hat der Kandidat schriftlich zu versichern, daß
er seine Arbeit - abgesehen von der Mitwirkung des / der namentlich genannten
Betreuer - selbständig durchgeführt und keine anderen als die
angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
2. Durchführung der Arbeit
Während der Bearbeitungszeit finden regelmäßige Besprechungen
mit dem Betreuer (alle 2 bis 4 Wochen) zum Stand der Arbeit und zur weiteren
Vorgehensweise statt. Die Aufgabenstellung bietet im allg. genügend
Freiraum für Eigeninitiativen des Studenten, so daß je nach
Arbeitsfortschritt und Kenntnisstand sowie Präferenzen die
Schwerpunktsetzungen angepaßt werden können.
Vor Anfertigung des Studienberichtes wird in einer Schlußbesprechung
das vorgelegte Berichtskonzept diskutiert und abgestimmt.
Anmerkung: Hier wird zwischen Prüfer und Betreuer
unterschieden. Berechtigter Einwand des Dekans: die Prüfungsordnung
kennt nur den Prüfer, nicht den Betreuer!
2.1 Arbeitsplanung
Lernziel einer Studien- bzw. Diplomarbeit ist es u.a., die Aufgabenstellung
in einer geplanten und systematischen Vorgehensweise auf einen feststehenden
Abschlußtermin hin zu bearbeiten, wie es für jede (industrielle)
Projektarbeit typisch ist. Von jedem Studierenden wird daher erwartet, daß
er seine Studie projektmäßig plant. Hierfür sind folgende
Arbeitsschritte notwendig:
-
Analyse der Aufgabenstellung: Was ist der Kern der Aufgabe? Welche wesentlichen
Leistungen werden verlangt? Wo liegen die spezifischen Schwierigkeiten (Theorie
/ Mathematik, Informatik, Methodik, usw.)? Was sind evtl. kritische Punkte
(z.B. Verfügbarkeit von Literatur, Patenten, Hard- oder Software,
Abhängigkeit von Zwischenergebnissen etc.)?
-
Aufgabengliederung: In welche Teilschritte läßt sich die Aufgabe
unterteilen (Einarbeitung, Literaturrecherche, Modellbildung, Programmierung,
Implementierung, Erprobung, Simulationen, Versuchsaufbau und -durchführung,
Dokumentation, usw.)?
-
Zeitplan: Welcher Zeitaufwand muß für einzelne Teilaufgaben
veranschlagt werden? Im Zweifelsfall soll die Breite der Studie zugunsten
der Bearbeitungstiefe eingeschränkt werden. Wann müssen Teilergebnisse
spätestens vorliegen, um das Gesamtziel zu erreichen? Welche Randbedingungen
(wie z.B. Prüfungstermine) sind zu beachten, die gegebenenfalls eine
Unterbrechung der Arbeit erfordern? In solchen Fällen rechtzeitig Antrag
an den Prüfungsausschuß der Fakultät stellen!
-
Gruppenaspekte: Gibt es am Institut parallele Studien zum Themenkomplex?
Werden von dort Ergebnisse / Modelle / Programme benötigt (und umgekehrt)?
Abstimmung der Bearbeitung von Teilaufgaben mit anderen Studien- bzw.
Diplomarbeitern!
Es wird empfohlen, diese Überlegungen schriftlich durchzuführen.
Naturgemäß muß die Planung regelmäßig verifiziert
und überarbeitet werden. Die Teile Aufgabengliederung und Zeitplanung
können sehr einfach mit dem Programm MS-Project oder entsprechender Freeware erledigt
werden, welche Projektpläne erstellt. Das Ergebnis dieser Studienplanung
soll spätestens zwei Wochen nach Arbeitsaufnahme mit dem Betreuer besprochen
werden. Die Verfolgung des Arbeitsplans dient der Selbstkontrolle und soll
frühzeitig Probleme erkennen lassen sowie Korrekturmaßnahmen
ermöglichen. Auf jeden Fall sollte das 'Darauflos-Arbeiten' vermieden
werden, da dann inhaltliche Kohärenz und termingemäßes Arbeiten
dem Zufall unterliegen.
2.2 Berichtserstellung
Erfahrungsgemäß wird gegen Ende der Arbeit die Zeit knapp und
es zeigt sich spätestens hier, inwieweit die Zeitplanung bei Arbeitsbeginn
realistisch war. Folgende Aspekte sind deshalb zu beachten:
-
Für die Berichtserstellung muß genügend Zeit eingeplant werden
(Richtwert: 4 Wochen). Es wird empfohlen, schon frühzeitig eine
Berichtsgliederung zu überlegen und laufende Arbeitsergebnisse (Abbildungen,
Tabellen) in einer für die spätere Berichtseinbindung geeigneten
Form bereitzustellen.
-
Die Vorgehensweise muß begründet werden und Studienergebnisse
müssen nachvollziehbar sein. Daher ist eine sorgfältige Dokumentation
ausgewählter Ergebnisse wichtiger als die Mitteilung von Zwischenresultaten
oder einer Vielzahl unzureichend erklärter Untersuchungsergebnisse.
-
Vor Anfertigung der Endversion ist der Arbeitsberichts dem Betreuer zur
Durchsicht und Korrektur vorzulegen. Die Endfassung einer Studienarbeit sollte
spätestens zwei Wochen vor dem Termin des Seminarvortrags beim Betreuer
abgegeben werden.
3. Studienbericht
3.1 Allgemeine Hinweise
Es müssen drei gebundene Arbeitsberichte (je ein Exemplar für Prof.
Röser, den Betreuer und die IRS-Bibliothek) sowie
eine elektronische Ausgabe als PDF auf CD abgegeben werden. Für die Berichte sind
Deckblätter des IRS und farbige Bandrücken (gelb für
Studienarbeiten, rot für Diplomarbeiten) zu verwenden. Die Studienberichte
müssen ein Titelblatt mit Thema, Art der Arbeit (Studien- oder
Diplomarbeit, Bachelor- oder Masterarbeit), IRS-Berichtsnummer und Name des Verfassers innerhalb des
Deckblatt-Fensterrahmens sowie dem Erstellungsdatum enthalten (s.
Muster).
Ebenso muß das vom Prüfer unterschriebene Aufgabenblatt
mit Ausgabe- und Abgabedatum beigefügt werden.Die Schreibweisen, Symbole
und Einheiten sollen dem deutschen bzw. internationalen Standard entsprechen.Die
Vermengung deutscher und englischer Begriffe (ausgenommen Eigennamen) ist
zu vermeiden. Desgleichen ist die Verwendung von Programm-Variablennamen
in physikalisch-technischen Formelangaben und in graphischen Darstellungen
des Berichts unzulässig.
3.2 Berichtsumfang
Der Arbeitsbericht einer Studienarbeit soll 40, der einer Diplomarbeit 60
Seiten nicht überschreiten. Ergänzende Abhandlungen und Abbildungen
sind gegebenenfalls in einem separaten Anhang aufzuführen.
Übersichtslisten von Abbildungen bzw. Tabellen sind überflüssig
und bekannte Sachverhalte aus Vorlesungsmanuskripten und Lehrbüchern
sollten nur kurz zitiert werden.
3.3 Berichtsgliederung
Übersicht: Schlagwortartige Kurzfassung des behandelten Themas, der
Bearbeitungs- bzw Darstellungsart sowie der wichtigsten Ergebnisse von ca.
einer halben Seite Länge.
Inhaltsverzeichnis: ein bis zwei Seiten lang, Seitenangaben werden
erwartet.
Bezeichnungen: Zusammenstellung der wichtigsten verwendeten Formelzeichen
mit Maßeinheiten, Indizes und Abkürzungen auf einer bis höchsten
zwei Seiten.
Einleitung: Hier soll aufgeführt werden, weshalb die gegebene
Aufgabenstellung (Bezug, Hintergrund, Rahmen, ausgewertete Literaturrecherche)
auf dem gewählten Weg (Methodik, Programme, Referenz) bearbeitet wurde.
Ebenso wird eine Kapitelübersicht mit Kurzbemerkungen erwartet.
Theoretische Abhandlung: Sie beinhaltet die Grundannahmen, Vereinfachungen,
Vorgehensweisen und Begründungen. Formeln, Abbildungen und Tabellen
müssen fortlaufend oder kapitelweise durchnummeriert werden. Formelzeichen
werden beim ersten Auftreten erläutert, graphische Darstellungen und
tabellarische Angaben jeweils diskutiert.
Numerische / experimentelle Abhandlung: Die Vorgehensweisen (verwendete
Rechenprogramme, Programmerweiterungen, Versuchsaufbau bzw. -durchführung),
Programm-Eingabedaten bzw. Versuchsbedingungen müssen eindeutig beschrieben
werden, damit die Verifizierbarkeit der Ergebnisse gewährleistet ist.
Neben der Darstellung und kritischen Wertung der Resultate sowie eventuell
beobachteter Probleme (Vergleich mit Ergebnissen der Literatur) ist im
Berichtstext auf die wichtigsten / typischen Rechenlisten bzw. Versuchsprotokolle
hinzuweisen, die ggf. in einem getrennten Listenordner abzugeben sind. Die
Studienergebnisse sollen Abschätzungen zu Sensitivitäten bzw. Fehlern
einschließen.
Falls die Aufgabenstellung die Neuerstellung oder wesentliche Erweiterung
von Rechenprogrammen oder Versuchsanlagen beinhaltet, sollen diese Arbeiten
entsprechend den nachfolgenden Hinweisen des Abschnitts 3.4 dokumentiert
werden.
Zusammenfassung: Auf ca. 1 bis 2 Seiten sollen nochmals Problemstellung,
Vorgehensweise sowie die wesentlichsten Ergebnisse und Schlußfolgerungen
der Studie wiederholt und eventuell Verbesserungsvorschläge und
weiterführende Empfehlungen dargelegt werden.
Literatur: Sie soll wegen des Bezugs im vorhergehenden Text fortlaufend
durchnumeriert und in Listenform so vollständig angegeben werden, daß
die zitierte Literatur für Außenstehende über Recherchen
auffindbar ist. Erscheinungsort und -jahr nicht vergessen!
Anhang: Hier können ergänzende Abhandlungen, Abbildungen,
Ein- und Ausgabebeispiele von Programmen oder Darstellungen des Versuchsaufbaus
bzw. exemplarische Meßprotokolle aufgeführt werden.
Es ist auch sinnvoll die gewonnenen Daten, den erstellten Quellcode oder andere
elektronische Inhalte auf einer CD oder DVD zu sichern und der Arbeit beizulegen.
3.4 Hinweise zur Programmdokumentation
Bei Studien- oder Diplomarbeiten, die konstruktive Entwurfsarbeiten oder
die Neuerstellung bzw. wesentliche Erweiterung von Rechenprogrammen oder
Versuchsanlagen betreffen, wird eine übersichtliche Dokumentation
(gegebenenfalls in einem getrennten Berichtsteil) erwartet. Damit soll die
Transparenz des Entwurfsprozesses, des Programmablaufs bzw. der
Versuchsdurchführung erhöht sowie der Gefahr von Fehlerquellen
begegnet und insbesondere die Einarbeitung für Folgestudien erleichtert
werden. Alle elektronischen Daten sollten bei der Abgabe der Arbeit gesichert werden.
Die nachstehend aufgeführten Aspekte einer Programmdokumentation
sind sinngemäß auf konstruktive und experimentelle Arbeiten zu
übertragen:
-
Umfang der Programmbeschreibung
Alle zur Programmausfüuhrung benötigten Haupt- und Unterprogramme
sowie eventuell verwendete Grafikprogramme sind anzugeben und in ihrer
Funktionalität zu beschreiben.
-
Erfahrungsbericht
Es werden Hinweise zu erzielten Verbesserungen wie z.B. Reduzierung des
Rechenaufwandes, höhere Genauigkeit, Konvergenzbeschleunigung etc. und
sonstige Beobachtungen zu Anwendungsproblemen oder Einschränkungen
erwünscht.
-
Flußdiagramm, Struktogramm, Ablaufplan,
etc.
Zweckmäßige Darstellung, die eine schnelle Orientierung im Programm
ermöglicht.
-
Ein- und Ausgabedateien
Ein- und Ausgabefiles, die zum Einsatz der verwendeten Programme benötigt
werden, müssen in Struktur und Inhalt beschrieben werden. Für ein
Fallbeispiel sollten Ausdrucke dieser Dateien beigefügt werden.
-
Quelltext
Die Endversion der Programme ist bei Arbeitsabschluß dem Betreuer auf CD/DVD
zu übergeben.
(Bemerkung: bei externen Studienarbeiten mit Verwendung von Fremdprogrammen
ist dies im allg. nicht möglich). Die Dateinamen und die Verzeichnisstruktur
sind in der Programmdokumentation anzugeben.
-
Nomenklatur
Es soll eine Auflistung der wichtigsten Variablennamen mit den verwendeten
Einheiten vorgelegt werden. Dies kann auch in Form von Kommentaren im Quelltext
erfolgen.
4. Studentische Vorträge
Der Seminarvortrag zur Studienarbeit ist Pflicht. Bei Diplomarbeiten
wird ebenfalls ein Seminarvortrag erwartet.
Vom Vortragenden wird neben einer
kurzen Begründung der durchgeführten Arbeit, eine Übersicht
der Problemstellung, Methodik und Annahmen sowie der wichtigsten Ergebnisse
mit dem Ziel erwartet, das Interesse Außenstehender an der Arbeit zu
wecken.
Die Dauer der Vorträge ist auf 20 Minuten begrenzt mit anschließender Diskussion.
Der Vortrag sollte daher erfahrungsgemäß nicht mehr als ca. 15 Folien enthalten.
Bei Zeitüberschreitungen wird der Vortrag nach 30 Minuten abgebrochen.
Ausnahmen hiervon sind in Sonderfällen nur nach vorheriger Ankündigung
im Aushang zulässig. Daher ist eine Beschränkung auf ausgewählte
Studienaspekte unumgänglich und der Versuch einer Erläuterung aller
angestellten Untersuchungen unangebracht. Es wird empfohlen, die Gliederung
und eventuell die Vortragsfolien vorab mit dem Betreuer durchzusprechen.
Tischvorlagen sind überflüssig!
Es ist zu beachten, daß hier nicht die Qualität der Studie beurteilt
wird. Die Vortragsbewertung betrifft vielmehr die Vortragsgliederung, die
graphische Aufarbeitung und die Übersichtlichkeit der Darstellungen,
die Verständlichkeit, die rhetorischen Fähigkeiten und das
Argumentationsverhalten während der anschließenden Diskussion.
5. Bewertung von Studien- bzw. Diplomarbeiten
Die Bewertung studentischer Arbeiten erfolgt am IRS entsprechend dem
Kriterienkatalog der Anlage 1. Bei externen Arbeiten wird vom auswärtigen
Betreuer ein Vorschlag zur Beurteilung nach diesen Vorgaben erwartet. Sehr
gute Beurteilungen sind bei Verzicht auf Allgemeinfloskeln zu begründen
(ca. 1 Seite), d.h. es sollte ggf. der hohe Schwierigkeitsgrad der Arbeit,
besondere Beiträge oder wichtige Erkenntnisse sowie das
überdurchschnittliche Engagement des Studenten explizit angesprochen
werden.
In Anlage 1 ist unter 'Studien-' bzw. 'Diplomarbeit' die zugehörige
IRS-Berichtsnummer einzutragen.
6. Sonstige Bemerkungen:
Für Studien- und Diplomarbeiten ist eine Bezahlung grundsätzlich
nicht statthaft. Studentische wissenschaftliche Hilfskräfte sind
weisungsgebundene Mitarbeiter des Instituts für Raumfahrtsysteme und
werden ausschließlich für Arbeiten für das Institut bezahlt.
Belehrung über Bestimmungen
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